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Kooperationsvereinbarung

Vertrag zur Ableistung des Berufspraktikums

Kompetenzraster zur Reflexion und Beurteilung von Praxisleistungen im Berufspraktikum

Kompetenzraster zur Gesamtbeurteilung von Praxisleistungen im Berufspraktikum

Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik

Erzieherausbildung in Vollzeit und Berufsbegleitend

Ziel des Bildungsgangs
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin bzw. als Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich zu sein.

Dauer des Bildungsgangs
3 Jahre

Vollzeit: 2 Jahre schulische Ausbildung, in dessen Ausbildungsabschnitten Praktikumsphasen integriert sind. Daran schließt sich ein 1-jähriges Berufspraktikum an, welches in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet und von der Schule begleitet wird.

Berufsbegleitend: 3 Jahre berufsbegleitende schulische Ausbildung mit integriertem Berufspraktikum. An zwei Tagen pro Woche findet der Unterricht in der Fachschule statt. Parralel arbeiten die Auszubildenden mindestens 19,5 Wochenstunden in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

  • Verkürzte Ausbildung berufsbegleitend (2 Jahre): Bewerberinnen und Bewerber die einen erfolgreichen Abschluss zum Sozialassistenten haben, können eine Verkürzte Ausbildung (Einstieg in die Mittelstufe) beantragen. 

Aufnahmevoraussetzung
Voraussetzung für die Zulassung zum Bewerberverfahren sind

1. der Qualifizierte Sekundarabschluss I und folgende Alternativen:

  1. eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung nach dem BBiG/HwO/ÖD oder eine als gleichwertig anerkannte Ausbildung (z. B. Höhere Berufsfachschule)
  2. eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich
  3. das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mindestens einem minderjährigen Kind 

2. die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife in Verbindung mit einer mindestens viermonatigen praktischen Tätigkeit im sozialen Bereich (eine 1-jährige ehrenamtlichen Tätigkeit oder ein freiwilliges soziales        Jahr können angerechnet werden.)

Bei allgemeinbildenden Schulabschlüssen aus dem Ausland sind die Annerkennung des Abschlusses durch die ADD Trier sowie zusätzlich ein Zertifikat über Sprachkenntnisse in Deutsch (mindestens B2) notwendig.

 Abschluss des Bildungsgangs

Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wir mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird mit einer Prüfung zur Staatlichen Anerkennung in Form einer Projektarbeit abgeschlossen.

Der erfolgreiche Besuch der Fachschule Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik führt zur Berechtigung, die Berufsbezeichnung

„Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher“

zu führen.

Ebenfalls führt ein erfolgreicher Abschluss zur Erlangung der Fachhochschulreife mit Studienberechtigung in Rheinland-Pfalz. 

Anmeldung/Aufnahme
Anmeldeschluss ist der 1. März eines jeden Jahres. Bei der Anmeldung sind folgende Unterlagen (in beglaubigter Form oder als Vorlage im Original) vorzulegen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular (erhältlich im Sekretariat oder hier)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Qualifizierter Sekundarabschluss und

    je nach Qualifikation / folgende Nachweise:

  • Nachweis einer mind. 2-jährigen Ausbildung 
  • Abschlusszeugnis der Berufsschule 
  • Prüfungszeugnis/Gesellenbrief  
  • Nachweis einer sozialen Tätigkeit 
  • Geburtsurkunde des Kindes / der Kinder
  • Nachweis FSJ oder BFD

zusätzlich bei der Teilzeitausbildung:

  • Arbeitsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung von mind. 19,5 Wochenstunden, alternativ kann auch eine Bestätigung der Einrichtung vorgelegt werden.

 

Ansprechpartner / Informationen:

Sekretariat Frau Richter, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Telefon: 0671/88 777 0

Änderungen vorbehalten.

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