Fachschule für Technik
Fachrichtung Maschinentechnik
Schwerpunkt Maschinenbau
Ziel des Bildungsgangs
Der Bildungsgang führt zum Abschluss „Staatlich geprüfte(r) Maschinentechniker/-in“.
Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz.
Die Anerkennung des Abschlusses als Meisterprüfung im Handwerk ist nach den einschlägigen Bestimmungen der Handwerksordnung gegeben.
Schwerpunkte des Bildungsgangs
Es wird der Schwerpunkt Maschinenbau in der Fachrichtung Maschinentechnik angeboten.
Dauer des Bildungsgangs
Der Bildungsgang wird in Teilzeitform mit der Dauer von acht Semestern (vier Schuljahre) geführt.
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet in der Regel am Montag und Mittwoch von 16:45 bis 20:45 Uhr sowie vierzehntägig auch am Samstag von 7:45 bis 12:45 Uhr statt. In den Schulferien ist unterrichtsfrei.
Aufnahmevoraussetzungen
1.1 Eine mind. 2-jährige, einschlägige, bundes-/landesrechtlich geregelte Berufsausbildung und
1.2 einen Abschluss der Berufsschule und
1.3 eine anschließende, mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit
(kann auch parallel zum Fachschulbesuch abgeleistet werden)
- oder -
2.1 einen Abschluss der Berufsschule und
2.2 eine mind. 5-jährige, einschlägige Berufstätigkeit, die bereits zur Hälfte abgeleistet sein muss.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Ist die abgeschlossene Berufsausbildung nicht einschlägig, so erhöht sich die notwendige Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit in Punkt 1.3 auf zwei Jahre.
Lernmodule
Das neue Unterrichtskonzept der Lernmodularisierung besteht aus einem Wahlpflicht- und 15 Pflichtmodulen aus der Stundentafel des Bildungsgangs. Jedes Lernmodul wird als Einzelqualifikation zertifiziert. Gegen Ende des Bildungsgangs ist in einem Lernmodul ein Abschlussprojekt mit einer Aufgabe aus dem jeweiligen beruflichen Handlungsfeld durchzuführen und zu präsentieren.
Abschluss des Bildungsgangs
In zwei besonderen Lernmodulen findet eine Abschlussprüfung mit einer Aufsichtsarbeit statt. Die Gesamtqualifikation ist erreicht, wenn alle Lernmodule des Bildungsgangs erfolgreich abgeschlossen wurden und die einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen ist.
Anmeldung/Aufnahme
Anmeldeschluss ist der 1. März eines jeden Jahres.
Der Anmeldung sind beglaubigte Kopien gemäß den Aufnahmevoraussetzungen als Nachweise beizufügen.
Die Aufnahme erfolgt in einem Vergabeverfahren nach dem Notendurchschnitt.
Die schriftliche Benachrichtigung über Aufnahme oder Ablehnung erfolgt Ende März.
Das Anmeldeformular kann im Sekretariat abgeholt oder hier herunter geladen werden.