FACHSCHULE FÜR TECHNIK

Fachrichtung Bautechnik

Schwerpunkt Hochbau

Zielsetzung und Abschlüsse
Die Fachschule Technik ist an der BBS TGHS Bad Kreuznach seit 1959 etabliert und hat in den über 50 Jahren ihres Bestehens mehr als 1.000 motivierten Facharbeitern und Gesellen den beruflichen Aufstieg zum staatlich geprüften Techniker ermöglicht. Der Bildungsgang ist für Erwachsene konzipiert, welche eine höhere berufliche Qualifizierung anstreben ohne ihren Arbeitsplatz aufgeben zu wollen.

Die Fachschule für Technik an der BBS TGHS Bad Kreuznach bietet den Bildungsgang in der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau berufsbegleitend in Teilzeitform an. Die Qualifizierung dauert insgesamt acht Semester (vier Schuljahre).

Der Bildungsgang führt zum Abschluss "Staatlich geprüfte(r) Bautechniker/-in".

Die Fachschule für Bautechnik in Bad Kreuznach ist staatlich. Die Weiterbildung zum Techniker ist daher kostenlos. Es fallen lediglich Aufwendungen für die Lern- und Arbeitsmittel an. Für den Besuch der Qualifizierung ist ein PC mit Internetanschluss unbedingt erforderlich.

Der Abschluss der Fachschule für Technik berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, vermittelt also die Fachhochschulreife. Die Anerkennung des Abschlusses als Teil der Meisterprüfung im Handwerk ist nach den einschlägigen Bestimmungen der Handwerksordnung möglich.

Ziel des ganzheitlichen und handlungsorientierten Lernprozesses in der Fachschule für Bautechnik ist der Erwerb qualifizierter beruflicher Handlungskompetenz als Voraussetzung für Mobilität im Beruf und am Arbeitsplatz. Die Fachschule für Bautechnik führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss sowie zu Teil- und Zusatzqualifikationen der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Die Fachschule für Bautechnik befähigt Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die aufgrund des permanenten technischen und wirtschaftlichen Wandels veränderten und gestiegenen beruflichen Anforderungen zu bewältigen sowie eigenverantwortliche und selbständige Tätigkeiten wahrzunehmen. Der Bildungsgang berücksichtigt den veränderten Qualifizierungsbedarf in der Wirtschaft und die beruflichen Qualifizierungsbedürfnisse des Einzelnen.

Die Ausbildung an der Fachschule für Technik in Bad Kreuznach ist als Veranstaltung in ihren Prüfungsteilen gemäß Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) anerkannt.

Einsatz- und Aufgabengebiete
Bautechniker/-innen im Hochbau entwickeln Gebäude und Anlagen für unterschiedlichste Anwendungszwecke. Die mögliche Einsatzbreite von Bautechniker(n)/-innen überspannt dabei alle Bereiche der Planung, des Vergabewesens, der Bauleitung und Abrechnung, sowie der Konstruktion, der statischen Berechnung, der Wärmeschutzberechnung und der Planung von haustechnischen Anlagen. Des Weiteren kann der Aufgabenbereich des Bautechnikers /der Bautechnikerin im Baucontrolling, im Qualitätsmanagement oder im Vertrieb liegen.

Aufgrund der Weitläufigkeit des Bereichs Bautechnik ist eine spezialisierte Ausrichtung ihrer Tätigkeit typisch. In Zusammenarbeit mit Ingenieuren und Ingenieurinnen projektieren, entwerfen, konstruieren und berechnen Bautechniker/-innen Gebäude oder Anlagen und erarbeiten die notwendigen Vorgaben für eine wirtschaftliche und termingerechte Ausführung der Gewerke. Bei der Entwicklung von Lösungsstrategien wenden sie naturwissenschaftliche, mathematische Methoden an.

Im Bereich der Bauplanung erstellen Bautechniker/-innen Genehmigungsplanungen und die erforderlichen Berechnungen für Bauanträge. Sie konstruieren und bemessen Tragwerke. Auch die Kalkulation, die Angebotserstellung, der Kundenservice und die technische Kundenberatung sowie die Schulung von Mitarbeitern und Ausbildung gehören zu ihren potentiellen Aufgabengebieten.

Der jeweilige Verantwortungsbereich von Bautechnikern und Bautechnikerinnen ist unter anderem abhängig von der Größe und Struktur des Beschäftigungsbetriebes. In mittleren und kleinen Betrieben kann sich die Tätigkeit auch über mehrere Bereiche erstrecken. Die Aufgabencharakteristik kann dabei von der Erledigung definierter und vorgegebener Aufträge bis hin zur eigenverantwortlichen Planung und Durchführung reichen. Bei der Lösung der Aufgabenstellungen beachten sie technische, betriebswirtschaftliche und ökologische Aspekte ebenso wie gesetzliche Vorschriften und sicherheitstechnische Regelungen und Normen.

Techniker/-innen der Fachrichtung Bautechnik konstruieren und berechnen Bauprojekte für den Wohnbau sowie Anlagen für die unterschiedlichsten Wirtschaftsbereiche und Anwendungs-zwecke. Sie planen, schreiben aus, vergeben, organisieren und kontrollieren den Bauablauf, und rechnen ab. Sie sorgen für einen optimalen Fortschritt und reibungslosen Verlauf der Projekte. Weitergehende Aufgabenbereiche können in der Kundenberatung, in der Verwaltung oder im Vertrieb liegen.

Bautechniker/-innen nehmen unter Anderem in ihren Einsatzbereichen eine vermittelnde Stellung zwischen den ausführenden Fachkräften und den Ingenieuren ein. Aber nicht nur technisch-fachliche Kompetenz sollte ihre Qualifikation auszeichnen. Als Führungskräfte wird von ihnen weit mehr verlangt. Mitarbeiterführung, Ausbilderverantwortlichkeit und Kundenkontakte fordern ein ausgeprägtes Maß an Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit aber auch Durchsetzungskraft und selbstverständlich auch ordentliche Umgangsformen.

Industrialisierung und Automatisierung haben in den vergangenen Jahrzehnten die Wirtschaft in wesentlichen Teilen umgestaltet. Heute sind es die neuen Technologien, insbesondere die Informationstechnik im weitesten Sinne, welche die Entwicklung im gesamten Produktions-, Verwaltungs- und Dienstleistungsbereich bestimmen. Die Innovations-, Wachstums- und Veränderungszyklen werden immer kürzer. Dies hat ständige Anpassung der Qualifikationen von Fachkräften zur Folge und erfordert eine ständige Weiterbildung nach der beruflichen Erstausbildung.

Aufnahmevoraussetzungen
Für die Aufnahme in die Fachschule für Technik sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

1.1  Abschluss einer mindestens zweijährigen, einschlägigen, bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung und
1.2  Abschluss der Berufsschule, sofern während der Berufsausbildung die Pflicht zum Schulbesuch bestand und
1.3  eine anschließende, mindestens einjährige, einschlägige Berufstätigkeit (diese kann auch parallel zum Fachschulbesuch abgeleistet werden)

- oder -

2.1  einen Abschluss der Berufsschule und
2.2  eine mindestens fünfjährige, einschlägige Berufstätigkeit, die bereits zur Hälfte abgeleistet sein muss.

Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Ist die abgeschlossene Berufsausbildung nicht einschlägig, so erhöht sich die notwendige Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit in Punkt 1.3 auf zwei Jahre.

Soweit die Berufstätigkeit nicht bei Eintritt in einen Bildungsgang nachgewiesen werden kann, muss sie von Beginn des Fachschulbesuchs an abgeleistet werden. Sofern eine abgeschlossene oder der jeweiligen Fachrichtung entsprechende Berufsausbildung nicht vorliegt, muss die erforderliche einschlägige Berufstätigkeit bereits bei Eintritt mindestens zur Hälfte abgeleistet sein.

Dauer und Unterrichtszeiten
Der Bildungsgang wird in Teilzeitform mit der Dauer von acht Semestern (vier Schuljahre) geführt. Pro Semester werden in jeweils ca. 20 Schulwochen bis zu 13 Unterrichtsstunden erteilt. Der Unterricht findet zu folgenden Zeiten statt:

Montag von 16:45 Uhr bis 20:45 Uhr

Mittwoch von 16:45 Uhr bis 20:45 Uhr

Samstag von 7:45 Uhr bis 12:45 Uhr (14-tägig)

Während der Schulferien ist unterrichtsfrei.

Modularisiertes Unterrichtskonzept
Die berufliche Weiterbildung an Fachschulen hat zum Ziel, Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung zu befähigen, Aufgaben in mittleren und höheren Funktionsbereichen zu übernehmen. Damit ist ein beruflicher Aufstieg verbunden. Die Fachschule baut auf eine berufliche Erstqualifikation und eine zusätzliche praktische Berufserfahrung auf und führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Das Unterrichtskonzept der Lernmodularisierung gliedert sich in 15 Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul aus der Stundentafel des Bildungsgangs. Jedes Lernmodul wird als Einzelqualifikation zertifiziert. Gegen Ende des Bildungsgangs ist in einem Lernmodul ein Abschlussprojekt mit einer Aufgabe aus dem jeweiligen beruflichen Handlungsfeld durchzuführen und zu präsentieren.

Stundentafel für die Fachrichtung Bautechnik / Schwerpunkt Hochbau

  Lernmodule Stundenzahl
A. PFLICHTMODULE  
I. Fachrichtungsübergreifender Bereich  
M01 Grundlegende Elemente und Handlungen (Einführungsphase)  80
M02 Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache  120
M03 Kommunikation und Arbeitstechniken  100
M04  Gestalten eines prozessorientierten Qualitätsmanagements im Unternehmen  120
II.  Fachrichtungsbezogener Bereich  
M05  Vorbereiten und Vermessen von Projekten  100
M06  Zeichnerisches Umsetzen von Projekten  160
M07  Konstruktives und bauphysikalisches Bearbeiten von Bauteilen  160
M08  Statisches Bearbeiten von Tragwerken  120
III.  Schwerpunktbezogener Bereich  
M09  Bemessen und Konstruieren von Tragwerken  220
M10  Erstellen von Bauantragsunterlagen  120
M11 Bearbeiten von Bauprojekten unter konstruktiven Gesichtspunkten und haustechnischen Gegebenheiten  220
M12  Technisches und geschäftliches Abwickeln von Projekten (Projektmanagement)  200
M13  Abschlussprojekt  80
B.  Wahlpflichtmodule  120
M14  Berufs- und Arbeitspädagogik  
M15 Regionalspezifisches Lernmodul  
M16  Zusatzqualifizierendes Lernmodul  
   Pflichtstundenzahl:  1920

Aus den Leistungsnachweisen im Verlauf eines Lernmoduls wird eine Vornote gebildet. In der abschließenden Leistungsfeststellung ist nachzuweisen, ob die im Lehrplan ausgewiesenen Ziele des Lernmoduls erreicht wurden und somit die erforderliche Handlungskompetenz vorhanden ist, um Aufgaben entsprechend dem jeweiligen beruflichen Handlungsfeld wahrnehmen zu können. Die Dauer der abschließenden Leistungsfeststellung beträgt mindestens zwei Zeitstunden je Lernmodul.

Aus der Vornote, dem Ergebnis der abschließenden Leistungsfeststellung und ggf. einer mündlichen Prüfung wird eine Gesamtnote als arithmetisches Mittel gebildet. Das Lernmodul gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote "ausreichend" oder besser ist. Jedes Lernmodul bzw. jede abschließende Leistungsfeststellung kann bei schlechten Leistungen maximal einmal wiederholt werden.

Abschluss des Bildungsgangs
In zwei besonderen Lernmodulen findet eine Abschlussprüfung mit einer Aufsichtsarbeit statt. Die Bearbeitungszeit je Aufsichtsarbeit beträgt mindestens drei Zeitstunden.

Die Gesamtqualifikation ist erreicht, wenn alle Lernmodule (inkl. des Abschlussprojekts) des Bildungsgangs erfolgreich abgeschlossen wurden und die einschlägige Berufstätigkeit nachgewiesen ist.

Anmeldung/Aufnahme
Anmeldeschluss ist der 1. März eines jeden Jahres.

Das Anmeldeformular ist im Sekretariat der BBS TGHS Bad Kreuznach oder hier erhältlich.. Das Sekretariat erteilt hierzu gerne weitere Auskünfte.

Der Anmeldung sind beglaubigte Kopien gemäß den Aufnahmevoraussetzungen als Nachweise beizufügen. Die Aufnahme in die Fachschule für Technik ist einheitlich geregelt in einem Vergabeverfahren unter Berücksichtigung des Notendurchschnitts und weiterer Kriterien.

Die schriftliche Benachrichtigung über Aufnahme oder Ablehnung wird Anfang März versandt. Sofern dann noch freie Plätze vorhanden sind, können auch Bewerbungen berücksichtigt werden, die nach dem Stichtag eingehen.

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